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Ertragswertgutachten Weingut

Herr und Frau Schmidt betreiben ein Weingut.

Sie haben drei Kinder, wobei das älteste den Betrieb nun übernehmen soll. Sie wenden sich an die AMG Landberatung, um herauszufinden, welchen Wert das Weingut hat und welcher Pflichtanteil den weichenden Erben zusteht.

Das Weingut verfügt über ein Wohnhaus und eine Photovoltaikanlage.

 

 

 

 

Grundlage zur Wertermittlung des Unternehmensvermögens ist der § 2049 BGB. In diesem wird die Bewertung eines Landguts durch das Ertragswertverfahren bestimmt.

Die Berechnung ist angelehnt an das in den §§ 200-203 BewG beschriebene Verfahren zur Ermittlung des vereinfachten Ertragswertes. Als Datengrundlage dient der betriebswirtschaftliche Gewinn bereinigt um alle zeitraumfremden sowie außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. Anschließend erfolgt eine Neutralisierung der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital. Zudem wird der Ertragssteueraufwand abgezogen. Auf den so ermittelten Reinertrag wird ein Multiplikator angewendet, welcher abhängig vom Bundesland ist. Um den Wert des landwirtschaftlichen Betriebes zum Stichtag zu beurteilen, wird der Ertragswert um bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und einen möglichen Investitionsrückstand korrigiert.

 

Ertragswertgutachten
Ertragswertverfahren

 

Das Gesamtvermögen des Unternehmens setzt sich zusammen aus dem Ertragswert aus der Landwirtschaft, dem Ertragswert des Wohnhauses, welcher ebenfalls errechnet wird, und dem Wert der vorhandenen Photovoltaikanlage.

 

Wertmindernd zu berücksichtigen sind die Bewertung des Wohnrechts, die Wertminderung der Hofstelle und die Altenteilsleistung. Die lebenslange Altenleilsleistung wird ebenfalls errechnet. Die jährliche Altenteilsleistung wird ab Zahlungsbeginn bis zur ermittelten Lebenserwartung mit einem Zinssatz von 2,5% kapitalisiert.

Ertragswertgutachten

 

Daraus ergibt sich das Gesamtvermögen, welches auf die Erben aufgeteilt werden muss. Der Hofnachfolger muss den weichenden Erben ihren Erbteil ausbezahlen.

Das Weingut von Familie Schmidt verfügt demnach um ein aufzuteilendes Gesamtvermögen von 854.000€.

Der Pflichtteil, welcher jedem der drei Kinder zusteht, beläuft sich also auf je 142.333€.